07.03.2021 - Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis Meißen - Organisation und Aufbau der Infrastruktur laufen
Nach dem gegenwärtig vorliegenden Entwurf (Stand 4. März 2021) der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben Versicherte im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten Anspruch auf eine kostenlose Testung pro Woche – sogenannte Bürgertestung. Für die Durchführung dieser Testungen – damit sind ausdrücklich keine Testungen gemeint, zu denen Arbeitgeber im Zuge der neuen Verordnung verpflichtet sind – sollen die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig sein. Nähere Details sind bis zum jetzigen Zeitpunkt weder vom Bund noch vom Freistaat an die kommunale Ebene kommuniziert worden. Erst am Montag wird es wohl weitere Abstimmungen hierzu geben.
07.03.2021 - Corona-Situation im Landkreis Meißen - Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 13.003 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 407 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 24 positiv getestete Personen hinzugekommen.
06.03.2021 - Corona-Situation im Landkreis Meißen
Gegenüber gestern gibt es im Landkreis Meißen 31 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Damit beläuft sich die Zahl aller bislang im Landkreis Meißen positiv getesteten Personen auf 12.979. Von diesen befinden sich aktuell 384 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Behördlich angeordnete Quarantäne gilt ebenfalls für 744 Kontaktpersonen von positiven Fällen.
IBAN und BIC des Landkreises Meißen
BIC:
SOLADES1MEI
IBAN des Landratsamtes allgemein:
DE07850550003100031007
IBAN des Landratsamtes für Zahlungen an das Jobcenter
DE18850550003000030890