Naturschutzdienst
Im Landkreis Meißen sind 75 ehrenamtliche Naturschutzhelferinnen und -helfer berufen. Deren Arbeit wird von drei Kreisnaturschutzbeauftragten fachlich geleitet und organisiert.
Aufgaben und Rechte der Naturschutzhelfer
Die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer haben die Aufgaben:
- geschützte Teile von Natur und Landschaft zu überwachen sowie festgesetzte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen oder zu überwachen,
- Natur und Landschaft zu beobachten und Schäden und Gefährdungen abzuwenden oder, wo dies nicht möglich oder zulässig ist, die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren,
- Beiträge zur Dokumentation innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu liefern.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Kreisnaturschutzbeauftragten und die Naturschutzhelfer die Befugnis,
- Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten,
- eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist,
- eine Person vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten,
- besonders geschützte Tiere oder Pflanzen oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen.
Sie können von dieser Befugnis nur Gebrauch machen, wenn sie einen Nachweis über ihre Bestellung mit sich führen. Sie sind verpflichtet, diesen vorzuzeigen.
Rechtsgrundlage: § 43 Sächsisches Naturschutzgesetz
Die Kreisnaturschutzbeauftragten
Die Arbeitsbereiche der Kreisnaturschutzbeauftragten (KNB) orientieren sich an den Grenzen der alten Landkreise Großenhain, Meißen und Riesa.
Unsere Kreisnaturschutzbeauftragten sind:
-
Herr Rutsch
- Telefon: 03522 500208
- Hinweis: für Großenhain
-
Herr Stolzenburg
- Telefon: 035208 33022
- Hinweis: für Meißen
-
Herr Dünnebier
- Telefon: 03525 872103
- Hinweis: für Riesa
Sie haben Interesse am ehrenamtlichen Naturschutzdienst?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Kreisnaturschutzbeauftragten auf oder senden Sie die Bereitschaftserklärung ausgefüllt an die Untere Naturschutzbehörde. Wir stellen dann den Kontakt zu den Kreisnaturschutzbeauftragten her, die Ihnen Einsatzmöglichkeiten vorstellen und Sie bei Ihrer Tätigkeit anleiten und unterstützen.
Dienstabzeichen
Die Ausgabe der Abzeichen erfolgt gegen Unterschrift. Die Abzeichen müssen der Unteren Naturschutzbehörde nach Ausscheiden wieder zurückgereicht werden. Der Naturschutzbehörde wurde eine Nachweispflicht auferlegt.
Technik für Pflegeeinsätze
Aktuelles
Einladungen:
- PDF-Datei: PDF, 138 kB
Formulare:
- PDF-Datei: PDF, 181 kB
- DOC-Datei: DOC, 58 kB
- DOC-Datei: DOC, 30 kB
Broschüren:
- PDF-Datei: PDF, 6.9 MB